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Erziehungsberatung → Kooperation
Kooperation
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Kooperation mit und Beratung von Einrichtungen der Jugendhilfe,
Schulen, Kindertagesstätten, Sozialrathäusern, Einrichtungen des
Gesundheitswesens und anderen Institutionen
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Mitarbeit bei der Hilfeplangestaltung nach § 36 KJHG
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Für die Konfliktregulierende Beratung (KrB): Zusammenarbeit mit dem
Familiengericht und den Sozialrathäusern
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Kooperation mit und Beratung von den Gemeinden, Evangelischen
Kindertagesstätten und seelsorgerlichen Diensten
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Mitarbeit in den lokalen Stadteilarbeitskreisen, den Regionalräten
(Präventionsräte), Fachgremien auf Stadtebene
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